Kommunales Sturzflut-Risikomanagement

Konzept zum Schutz der Bürger*innen

Im Juli 2021 haben Sturzfluten in Bad Wiessee innerhalb weniger Stunden zu Überschwemmungen geführt. Spätestens seitdem ist klar, dass vorsorgendes Handeln unbedingt notwendig ist.

Karl Schönbauer (Bündnis 90/Die Grünen) und Benedikt Dörder (SPD) haben den Antrag gestellt, ein interdisziplinäres Konzept für ein örtliches Sturzflut-Risikomanagement zum Schutze der Bürger*innen zu initiieren. Der Antrag wurde am 23. März 2023 im Gemeinderat Bad Wiessee einstimmig angenommen.

Antrag
Der Kommune kommt beim Sturzflut-Risikomanagement, – d. h. bei der Reduktion der negativen Auswirkungen von Wassergefahren an kleinen Bächen (Gewässern dritter Ordnung) und bei wild abfließendem Wasser – eine zentrale Rolle zu.
Aufgrund der starken Zunahme von versiegelten Flächen geht eine große Gefahr von Sturzfluten aus, die nicht nur an Bächen und Flüssen auftreten, sondern auch bei wild abfließendem Wasser.
Die integralen Konzepte zum Risikomanagement sollen Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge aufzeigen. Mithilfe dieses interdisziplinären Konzeptes – unter Einbindung des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim und den tangierenden Stellen – können wir ein in der Gesellschaft breit gefächertes Sturzflut-Risikomanagement initiieren.

Der Weg führt über fünf wesentliche Schritte:

1. Bestandsanalyse: „Was kann wo passieren?”

2. Gefahrenermittlung

3. Gefahren- und Risikobeurteilung: Was darf wo nicht passieren, bzw. was darf wo zugelassen werden?”

4. Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung: „Was kann getan werden?“

5. Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, Erfassung der Grundlagen und festlegen der Zonen

Die hydraulischen Berechnungen, die durch spezielle Fachbüros erstellt werden müssen, sind Bestandteil der Förderung. Die Erstellung dieser integralen Konzepte wird vom Freistaat Bayern nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) mit einem Zuwendungssatz von 75 Prozent gefördert (200.000 € /Zone Förderung =150.000 €).
Ziel ist ein definierter Schutz bzw. Selbstschutz der Bürger*innen. Die Ereignisse erzeugen nicht nur monetäre Schäden, sondern stellen auch Gefahr für Leib und Leben dar. Ferner ist der Zuwachs von Schadenspotentialen zu verhindern bzw. zu minimieren.

Karl Schönbauer und Benedikt Dörder, Bad Wiessee im März 2023