Erfolg: Die Solaranlagensatzung in Holzkirchen ist endgültig Geschichte

Nach der mehrheitlichen Entscheidung im Marktgemeinderat, den Entwurf einer Neufassung der Solaranlagensatzung abzulehnen, haben wir nun auch den formalen Schlussstrich unter das Kapitel Solaranlagensatzung in Holzkirchen gezogen. Die alte Solaranlagensatzung von 2018 wurde in der letzten Gemeinderatssitzung aufgehoben. Unverständlicherweise gegen die Stimmen von Fraktionssprecher Sebastian Franz (CSU) und die Mehrheit der CSU Mandatsträger. Damit klappt im dritten Anlauf, was wir Grüne schon immer gefordert hatten.

Gemeindliche Solar-Anlagensatzungen haben systemimmanent das Ziel, den Bau von Solaranlagen über das gesetzliche Maß hinaus zu beschränken. Als Begründung für eine solche Satzung wird zumeist die Gefahr der Verschandelung des Ortsbildes angeführt.

Nicht nur in Zeiten des Ukrainekrieges ist das ein sehr schwaches Argument. Wir Grüne haben Vertrauen in die Bürgerschaft. Warum sollten die Bürgerinnen und Bürger ihr Eigentum “verschandeln?” Und selbst wenn es einzelne Ausreißer geben sollte: Jede Kilowattstunde vor Ort erzeugten Stroms schafft Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern, schafft Unabhängigkeit von Unrechtsregimen. Das sind die Gebote der Stunde.

Die Regelungen hinken den technischen Entwicklungen auch schnell hinterher. So waren in 2018 Balkonanlagen oder Fassadenphotovoltaik noch gar kein Thema. Die Umsetzung des Regelwerks ist von der Verwaltung zudem auch nur schwer zu kontrollieren.

Deshalb ist es nun nur zu begrüßen, dass eine Mehrheit aus Grünen, Freien Wählern und SPD mit der Ablehnung des Entwurfs einer neuen Solaranlagensatzung die Basis dafür geschaffen haben, dass die Bürgerinnen und Bürger nun endgültig sehr viel mehr Freiheit bei der Errichtung von Solaranlagen haben. Ein schöner Erfolg!

Als nächstes gilt es, einige ältere Bebauungspläne von restriktive Regelungen zu entschlacken. Wir Grüne bleiben dran.

Zum Bericht im Merkur.