Kritisch nachgefragt: Retentionsfläche in Kaltenbrunn

Im Rahmen der Baumaßnahme „Guggemos“ in Tegernsee gehen dort in der HQ100-Zone Versickerungsflächen verloren. Als Ausgleichsfläche soll in Gmund, östlich des Strandbads Kaltenbrunn, eine Wiese ausgekoffert werden, um eine neue Retentionsfläche zu schaffen.

Zu dieser Maßnahme haben wir an die betroffenen Gemeinden und an das Landratsamt Miesbach die folgende Anfrage gestellt. Wir wollen sicher gehen, dass dass Bauvorhaben nicht der Flora und Fauna in Kaltenrbunn schadet!

Eine Ausgleichsmaßnahme ist vorgeschrieben und grundsätzlich zu begrüßen.
Uns stellt sich allerdings die Frage, ob die geplante Maßnahme negative Auswirkungen
auf die Tier- und Pflanzenwelt vor Ort hat und ob die geplante Vorgehensweise sinnvoll
ist. Dazu haben wir folgende Fragen und Anmerkungen:
● Wurde bedacht, dass sich ggf. der Nährstoffeintrag in die Uferröhricht-Zone
verändert?
Anmerkung: Neben dem Seewasser nimmt das Retentionsbecken zwangsläufig auch
Wasser aus der umgebenden Wiese auf (Niederschlagswasser, evtl. auch
Hangzugwasser). Sollte dieses nährstoffbelastet sein, fließt es mit Normalisierung des
Wasserpegels im See direkt in das Uferröhricht und führt dort zu bisher nicht
vorhandenen zusätzlichen Belastungen, da der Uferröhricht nur mäßigen
Nährstoffreichtum verträgt.
● Wurde bedacht, dass bei anhaltenden Niederschlägen die Gefahr besteht, dass das
Becken vom Niederschlagswasser vollläuft, bevor Seewasser hineinfließen kann?
Anmerkung: Durch Regenfälle im Hochwasserfall ist zu befürchten, dass wegen des
undurchlässigen Untergrundes (Seeton) und der Hanglage das Ausgleichsbecken bereits
gefüllt wird, bevor Seewasser hineinfließt. Es scheint, als würde vom Becken eher etwas
in den See hineinlaufen, als umgekehrt. Erst mit steigendem Seepegel wird
über das Rohr die Retentionsgrube zum Einsatz kommen.
● Ist der Bau eines Rohres in der Schutzzone zulässig?
Anmerkung: Dem Becken vorgelagert ist, beginnend am Uferweg in Richtung See, eine
sensible Schutzzone, die von Land aus nicht betreten werden darf. Sie wurde vom
Landratsamt in einer Verordnung festgelegt (seeseitig durch gelbe Bojen
gekennzeichnet).
● Wurde die Libellenkartierung des Umweltministeriums bedacht?
Anmerkung: Die Schutzzone ist in der Libellenkartierung des Umweltministeriums als
Lebensraum der kleinen Zangenlibelle, die unter strengem Schutz steht, ausgewiesen.
● Wurden die Schlösser und Seenverwaltung sowie die Untere Naturschutzbehörde des
Landratsamts zu dieser Thematik befragt und eingebunden?

Antworten blieben bisher leider aus. Wir werden genau hinschauen und weiter darauf bestehen, dass eine natruschutzfachliche Meinung eingeholt wird. Kaltenbrunn ist eine unserer “Schatzkammern” des Tegernseer Tals und wir müssen damit sehr vorsichtig umgehen!

Link zum Artikel im Merkur…