Tempo 30  auf Durchgangsstraßen im Ort ?

Besuch von  MdB Leon Eckert und Karl Bär

Bei ihrem Besuch in Holzkirchen erklärten und berichteten die Bundestagsabgeordneten Karl Bär und Leon Eckert über die kürzlich beschlossenen Gesetzesänderungen zum Straßenverkehr. Nach langem Ringen hatte in diesem Sommer der Bundesrat der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Diese Änderungen geben nun den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum auch auf innerörtlichen Staats- und Bundesstraßen.

Neu im Straßenverkehrsgesetz ist, dass die Aspekte Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit, sowie auch die städtebauliche Entwicklung, neben den bisherigen dominanten Kriterien der Flüssigkeit und der Leichtigkeit des Verkehrs bei der Gestaltung von Straßenräumen berücksichtigt werden müssen. Zielkonflikte müssen gegeneinander abgewogen werden. Kommunen bekommen die Möglichkeit, sich mit entsprechend begründete Gestaltungswünsche an die zuständigen Straßenbauamtsbehörden zu wenden. Das ist für uns in Holzkirchen das staatliche Bauamt Rosenheim. Es ist zuständig sowohl für die innerörtlichen Staatsstraßen, wie die Münchner Straße, als auch für die Bundesstraßen wie die Tölzer-, Tegernseer- und Miesbacher Straße.

Die Straßenverkehrsordnung beschreibt den Gestaltungsrahmen mehr im Detail und legt z.B. fest wo eine Tempo 30 Regelung innerorts grundsätzlich möglicht ist. Dazu gehörten bisher schon die Straßenabschnitte vor Kitas oder Schulen. Diese Möglichkeiten sollen nun erweitert werden, wie z.B. auf stark frequentierte Schulwege, Spielplätze oder in der Überbrückung zwischen zwei Tempo 30 Abschnitten.

Das Verkehrsministerium arbeitet noch an einer Auslegungsrichtlinie, die Hilfestellung zur Interpretation der Regelungen geben soll.  Weitere Aspekte, die Einfluss haben auf die innerörtliche Verkehrsgestaltung sind gesetzliche Regelungen zur Reduzierung der Lärmbelastung oder Kriterien der Luftqualität wie Feinstaub oder Stickoxide.  Zum Thema Lärm hat die Gemeinde kürzlich einen Vorschlag für einen Lärmaktionsplan vorgestellt.

„Es bleiben Ermessensspielräume“, meinte Leon Eckert zum Schluss. „Aber die Kommune bekommt nun deutlich mehr Möglichkeiten und muss diese aktiv nutzen.“ Es sei Aufgabe der Gemeinderäte entsprechende Anträge an die Verwaltung zu stellen. Diese müssten dann geprüft werden. „Wir sind schon dran“, meinten daraufhin die beiden Fraktionssprecher:innen der Grünen, Anita Gritschneder und Robert Wiechmann.