Ergebnisse des Lärmaktionsplans Holzkirchen vorgestellt- Handlungsbedarf besteht – Tempo 30 und lärmmindernder Asphalt sind die Mittel der Wahl.

Die EU initiierte mit ihrer Umgebungslärmrichtlinie eine Verpflichtung für alle Gemeinden Europas, das Problem der Lärmbelastung für Bürger, die an Hauptverkehrsstraßen wohnen, anzupacken. Das Land Bayern hat für seine Gemeinden eine zentrale Durchführung dieser Verpflichtung angeordnet. Die Gemeinden können jedoch auf eigenen Wunsch sich eine eigene detaillierte Lärmkartierung mit daraus abgeleiteten Lärmaktionsplan erstellen. Das hat Holzkirchen getan. Das Ergebnis ist klar: dringender Handlungsbedarf, der mit einer T30 Regelung in einem ersten Schritt und zusätzlich mit einem lärmmindernden Straßenbelag im Zuge anstehender Straßensanierungen entsprochen werden kann. Nun ist die Gemeinde am Zug.

Am 24. Juli stellte das Ingenieurbüro Möhler und Partner die Ergebnisse der von der Gemeinde beauftragten Lärmkartierung der innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen der Öffentlichkeit vor. Darauf aufbauend präsentierte es Vorschläge für einen Lärmaktionsplan und diskutierte diesen mit den anwesenden Bürgern. Das Ziel: den Verkehrslärm innerhalb von Ortschaften zu reduzieren. Das Instrument des Lärmaktionsplans geht auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie zurück, die durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt und durch das Bayrische Immissionsschutzgesetz für das Land Bayern insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten ergänzt wurde.

Kartiert wurden auf Wunsch der Gemeinde neben der Münchner Straße, der Tölzer Straße (inklusive der Ortsdurchfahrt in Großhartpenning) und der Miesbacher Straße/Tegernseer Straße auch die Rosenheimer Straße, sowie die Hauptstraße in Föching.

Neben einer Lärmkartierung, in der die verschiedenen Lärmniveaus farblich eingezeichnet sind, werden auf Basis der gesetzlich vorgegebenen Methode die Anzahl der Betroffenen errechnet, die den verschiedenen Lärmniveaus ausgesetzt sind.

Im Ergebnis sind in den untersuchten Zonen 563 Personen über Tag (L DEN) mehr als 70 dB(A), nachts (L night) 140 Personen mehr als 65 dB(A) ausgesetzt. Bereits unterhalb dieser Schwellenwerte ist die Lärmbelästigung deutlich. 70 dB(A) im Tagesmittel und mehr als 62 dB(A) nachts machen klar: es muss gehandelt werden.

Anzahl der Betroffenen – Präsentation zum Lärmaktionsplan Möhler und Partner.

Der auf einer Lärmkartierung aufbauende Lärmaktionsplan kann grundsätzlich verschiedene Maßnahmen enthalten. Darunter fallen grundsätzlich bauliche Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, lärmmindernde Asphaltdecken oder straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen. Letztere können verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung des Verkehrs, Verlangsamung und Verstetigung des Verkehrs, der Verlagerung des Verkehrs durch z.B. Wegweisung oder Einbahnstraßen bis hin zu Verkehrsverboten (z.B. Nachtfahrverbots von LKW) umfassen.

In Anbetracht der realen Möglichkeiten vor Ort schlägt Ingenieurbüro Möhler für Holzkirchen eine Kombination der Temporeduzierung auf T30 und der Aufbringung lärmarmer Straßenbeläge im Zuge anstehender Straßensanierungen vor. Beide Maßnahmen würden den Verkehrslärm um je 2-3 dB(A), insgesamt um 5-6 dB/A) reduzieren. Zum Vergleich: eine Halbierung des Verkehrs verringert den Verkehrslärm um 3 dB(A).

Wo wird konkret eine T30 Regelung vorgeschlagen ?

  • In der Münchner Straße vom Mac Donald Kreisel bis zum Knotenpunkt mit der Tölzer Straße
  • Im Bereich der Tölzer- und der Miesbacher Straße zwischen der Setzbergstraße und dem Bahnübergang in der Miesbacher Straße.

Eine weitergehende Temporeduzierung hält das Ingenieurbüro für schwer durchsetzbar, da sich in den vorgeschlagenen Straßenabschnitten die meisten Betroffenen befinden.

Ein Lärmaktionsplan ist allerdings rechtlich nicht bindend. Die Entscheidung über seine Umsetzung trifft nach wie vor die zuständige Straßenbaubehörde, die Zielkonflikte wie z.B. das Ziel des flüssigen Verkehrs gegen das Ziel der Lärmreduktion gegeneinander abwägen muss. Die gemessenen Lärmwerte stellen allerdings die Dringlichkeit des Lärms für die Bewohner deutlich heraus und sind schwerlich zu ignorieren.  Die erst kürzlich verabschiedeten Änderungen von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung stellen dazu klar, dass die Kriterien des Klima- und Umweltschutzes sowie der Gesundheit genauso wie die Flüssigkeit des Verkehrs zu berücksichtigen sind. Die Chancen, den Lärmaktionsplan tatsächlich auch umzusetzen zu können, stehen also gut.

Der Ball liegt nun erst einmal bei der Gemeinde und dem Gemeinderat. Diese müssen nun dem vorgeschlagenen Lärmaktionsplan zustimmen und sich damit an die Straßenbaubehörde wenden. Wir Grüne werden uns auf jeden Fall für die Akzeptanz und eine möglichst schnelle Umsetzung einsetzen.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Entwurf des Holzkirchner Lärmaktionsplans ist auf der Seite der Marktgemeinde hier veröffentlicht unter Oeffentlichkeitsbeteiligung_20240718_Praesentation_Holzkirchen_Massnahmen.pdf.

Zentrale Lärmkartierung des LfU für Bayern 2022 und 2017.

Der zentrale Lärmaktionsplan für Bayern 2024.