Das Thema „Saurüsselalm“ will Landrat Olaf von Löwis durch einen Kompromiss zwischen
Unternehmer Haslberger und den Naturschutzverbänden lösen. Dabei übersehen der Landrat und die Verwaltung, dass das Nichteinschreiten des
Landratsamtes als Behörde zu Ungleichbehandlung und Unrecht führt.
Herr Haslberger verstößt durch einen Bau ohne Baugenehmigung im Außenbereich gegen geltendes
Recht. Nicht nur Naturschutzverbände mahnen völlig berechtigt zur Einhaltung der
Rechtsstaatlichkeit, aber die zuständige Genehmigungsbehörde sieht tatenlos zu. Durch die
Rücknahme seines eigenen Bauantrags konnte Herr Haslberger ein für ihn negatives Gerichtsurteil
vermeiden. Damit wurde der Umbau der Saurüsselalm ohne Baugenehmigung vollzogen und ist
objektiv ein Schwarzbau.
Als Begründung für Weiterbetrieb der Alm werden nun seitens des Landratsamtes Bezugsfälle zu
anderen unrechtmäßigen Nutzungen von Almbetrieben angeführt, gegen die die Behörde ganz
offenbar ebenfalls nicht einschreitet. Doch es gibt rechtlich keine Gleichheit im Unrecht.
Eine vom Landratsamt angeführte Teilprivilegierung aus dem Jahr 1880 erlaubt allenfalls einen
Gastronomiebetrieb in der Hütte selbst und nicht die Nutzung von Freischankflächen und
Nebengebäuden. Warum der Betrieb dennoch in gleicher Form weiterlaufen kann und das
Landratsamt nicht einschreitet, bleibt unverständlich. „Der Glaube an rechtmäßiges
Verwaltungshandeln wird schwer beschädigt. Es entsteht der Eindruck: Den Kleinen hängt man, den
Großen lässt man laufen“, formuliert Thomas Tomaschek, Fraktionssprecher der Grünen
Kreistagsfraktion.
Die Privilegierung der Saurüsselalm auf Grund fehlender gastronomischer Versorgung für Wanderer,
schuf sich Herr Haslberger selbst, indem er den „Bauer in der Au“ schloss und so ein
Versorgungsmangel vorlag. Die abendlichen Sonderevents pro Jahr mit nächtlichem Shuttleservice
und einem eher almuntypischen Speisenangebot sind ebenso Randnotizen, wie das Aufhören des
aktuellen Pächters ab 20. Dezember 2024. Man kann davon ausgehen, dass ein neues Pachtverhältnis
folgen wird und der Betrieb wie bisher weiterläuft.
„Das Landratsamt muss nun dringend einschreiten, statt tatenlos zuzusehen“, betont Cornelia Riepe,
stellv. Fraktionssprecherin. Die Grüne Kreistagsfraktion fordert die Behörde zum Handeln auf, denn
Landschaftsschutz und geltendes Recht müssen umgesetzt werden.
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