Die grüne Kreistagsfraktion setzt sich weiterhin für die Neufassung der LSG- Verordnung ein.
Damit die Schutzgebiete weiterbestehen, müssen bis Dezember neue Verordnungen auf den Weg gebracht werden. Die Zeit drängt!
Daher stellt die Fraktion folgenden Antrag…
Sehr geehrter Landrat, lieber Jens,
unsere Grüne Kreistagsfraktion stellt folgenden Antrag, und wir bitten darum, diesen zeitnah
zu behandeln:
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag des Landkreises Miesbach:
Aufstellung eines verbindlichen Zeitplans zur Entscheidung des Kreistags über die neuen LSG-Verordnungen, zur Sicherung der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach
Der Kreistag möge beschließen:
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt,
1. dem Kreistag zeitnah einen verbindlichen und nachvollziehbaren Zeitplan zur
rechtssicheren Entscheidung über die neuen Landschaftsschutzgebietsverordnungen
(LSG-Verordnungen) vorzulegen;
2. dabei insbesondere darzustellen,
o wann das angekündigte juristische Gutachten vorliegt und wie dessen
Ergebnisse in die Verordnungen eingearbeitet werden,
o ob und unter welchen Voraussetzungen eine dritte Auslegung erforderlich wird,
o welcher zeitliche Ablauf für eine mögliche dritte Auslegung vorgesehen ist,
o wie die Beschlussfassung spätestens vor Auslaufen der derzeitigen
Sicherungsverordnung im Dezember 2026 gewährleistet werden soll;
3. vorsorglich die Durchführung einer zusätzlichen bzw. außerordentlichen Sitzung des
zuständigen Ausschusses und des Kreistags einzuplanen, sofern dies zur fristgerechten
Verabschiedung der Verordnungen erforderlich ist.
Begründung
Die bestehenden Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach wurden durch Beschluss
des Kreistags vorläufig gesichert. Diese Sicherung endet im Dezember 2026. Bis dahin
müssten die neuen Landschaftsschutzgebietsverordnungen rechtskräftig beschlossen werden,
um einen Wegfall des Schutzstatus zu verhindern.
Bislang haben bereits zwei Auslegungen stattgefunden. Die eingegangenen Einwendungen
wurden bearbeitet. Aufgrund der weiterhin offenen und rechtlich komplexen Fragestellungen
– insbesondere hinsichtlich der Planungshoheit der Gemeinden – wurde zusätzlich ein
externes Gutachten beauftragt, das nach aktuellem Stand Mitte Juni vorliegen soll.
Angesichts der verbleibenden Sitzungsfolge des Kreistags im Juli sowie anschließend erst
wieder im Oktober und Dezember ist der zeitliche Spielraum äußerst knapp. Sollten sich aus
den Einwendungen oder aus dem Gutachten wesentliche Änderungen an den
Verordnungsentwürfen ergeben, könnte eine dritte Auslegung rechtlich erforderlich werden.
Dies würde den weiteren Zeitplan zusätzlich erheblich verdichten.
Um die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis nicht alleine durch Zeitablauf zu gefährden,
ist eine belastbare zeitliche Planung bei voller Transparenz von Nöten. Der Kreistag muss
frühzeitig in die Lage versetzt werden, erforderliche zusätzliche Sitzungen oder andere
organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um der Bedeutung der anstehenden
Entscheidungen zu den LSG gerecht werden zu können.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,
Thomas Tomaschek Cornelia Riepe
(Fraktionssprecher) (stellv. Fraktionssprecherin)
Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen