Wichtige Entscheidungen im Kreistag: Haushalt 2023 und neuer Verhaltenskodex

Haushaltsplanungen für 2023

Ein solider und genehmigungsfähiger Landkreishaushalt war das Ziel der zweitägigen Beratungen am „Runden Tisch“.

Das Haushaltsvolumen von 150 Mio. Euro besteht hauptsächlich aus den Einnahmen durch die Kreisumlage, bei der die Kommunen anteilsmäßig nach Steuerkraft Gelder an den Landkreis abführen, und aus den Schlüsselzuweisungen vom Freistaat Bayern. Erfreulicherweise konnte eine Erhöhung der Kreisumlage vermieden werden. Die bayernweite Rekordverschuldung des Landkreises sinkt seit Jahren von 100 Mio. Euro im Jahr 2016 auf geplante 66 Mio. Euro bis Ende 2023. Diesen Schuldenabbau begrüßen wir und halten an dem Tilgungsplan fest.


Seit Jahren ist der Bereich Mobilität unterfinanziert (Ausgaben 2021: 500.000 Euro, 2022: 700.000 Euro). Für 2023 setzen wir ein klares Zeichen und stellen für Mobilität 3,1 Mio. Euro in den Haushalt ein, um die Situation im ÖPNV verbessern.
Die steigende Personalsituation haben wir im Blick und fordern mittelfristig eine stabile Personenzahl bei den Angestellten des Landkreises.
Die erheblichen Verluste des Krankenhauses von über 12 Mio. Euro können wir über die nächsten Jahre kompensieren. Ein neues Managementteam und Umstrukturierungen sollen den Betrieb wieder auf solide Füße stellen. Wir halten eine umfangreiche medizinische Versorgung durch unser Krankenhaus für enorm wichtig und setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass es in kommunaler Hand bleibt!
Bei den freiwilligen Leistungen des Landkreises an Vereine und Organisationen im Bereich Kunst, Kultur, Sport und Soziales konnten wir die Erfüllungsquote von 87,4% der erbetenen Zuschüsse gewährleisten. Dies ist ein starkes Signal der Wertschätzung für diese wichtigen Projekte, die unseren Landkreis lebens- und liebenswert machen.

Unser Dank gilt dem Kreiskämmerer Gerhard de Biasio und der Verwaltung, die uns transparent und fachkundig den Haushalt vorgestellt haben und für alle Vorschläge und Veränderungen offen waren.
Das Ziel eines soliden und zukunftsweisenden Haushalts, der trotz Schuldenabbau auch weiterhin Investitionen in die Zukunft ermöglicht, haben wir erreicht.

Neuauflage Verhaltenskodex für Kreistag

Nach zweieinhalb Jahren Wartezeit konnten wir im Kreistag am 14.12.2022 nun endlich einen neuen „Code of conduct“ auf den Weg bringen. Mit ihm bekennen wir Kreisräte uns zu präventiver Korruptionsbekämpfung, Offenlegung von Beruf und weiteren Mandaten oder dazu, keine entgeltliche Interessenvertretung zu betreiben. Ebenso ist die Annahme von Zuwendungen wie Geschenken geregelt und die Verpflichtung, private Interessen strikt von mandatsbezogenen zu trennen.

Alle Kreisrät*innen verpflichten sich außerdem dazu, sich für eine nachhaltige, verantwortungsvolle und sparsame Nutzung und Beschaffung natürlicher Ressourcen (Wasser, Energie, Flächen und Luft) einzusetzen. Dies entspricht den Anforderungen des vielzitierten Urteils des BVerfG zur Generationengerechtigkeit.

Schon unter unserem ehemaligen Landrat Wolfgang Rzehak hatte sich der Kreistag im Nachgang zur sog. „Sparkassen-Affäre“ einen Verhaltenskodex gegeben. Darin hatte sich der Kreistag selber Höchstgrenzen für Geschenke und Bewirtungen, Kreistagsausflüge oder Reisen gegeben. Weil dieser Kodex nur für den Kreistag in der damaligen Zusammensetzung galt, hatte unsere Fraktion bereits im Juli 2020 gemeinsam mit der SPD einen neuen Vorschlag eingebracht.

Erst belächelt („so etwas passiert uns nie wieder“), dann doch in Angriff genommen, lag uns in der vergangenen Sitzung nun der unter Mitwirkung einer externen Kanzlei ausgearbeitete Entwurf vor, den der Kreistag einstimmig beschloss.

Explizite Höchstgrenzen gibt es nicht mehr. Eigentlich schade, denn gerade mit diesen fixen Beträgen konnte jeder Bürger und jede/r aus unserem Gremium ganz konkret etwas anfangen. Die Thematik sei zu komplex hierfür, hieß es, es komme in jedem Einzelfall auf die subjektive Absicht an.

Hinsichtlich des Werts eines Geschenks, das ein Kreisrat annehmen darf, gibt es doch einen Anhaltspunkt – der Wert eines einfachsten Werbekugelschreibers darf nicht überschritten werden. Was in der Praxis bedeutet, dass wir uns verpflichtet haben, auch kleinere Geschenke, wie das berühmte Glas Honig oder die Flasche Rotwein nicht mehr anzunehmen. Diese Vorreiterrolle begrüßen wir. Keine Geschenke annehmen bedeutet, Verdachtsmomente bereits im Vorfeld auszuschließen.

Diese Selbstverpflichtungen werden nun Grundlage unserer Arbeit als Kreisrät*innen sein. Wir freuen uns, dass insbesondere die Anforderungen des BVerfG zur Generationengerechtigkeit in alle unsere zukünftigen Entscheidungen hineinwirken wird!