Karl Bärs Einsatz als Fürsprecher für die Kombihaltung in Berlin hat sich ausgezahlt: Der überarbeitete Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) sieht im neuen Tierschutzgesetz für die Kombihaltung von Milchkühen mit Weidegang eine unbefristete Ausnahme vor. Die Ausnahmegenehmigung ist an den bestehenden Betrieb gebunden, womit die Kombihaltung auch nach der Hofübergabe möglich bleibt.
„Viele Akteur*innen vor Ort von Landwirt*innen, Tier- und Naturschutzverbänden, Lokalpolitiker*innen, der Öko-Modellregion oder den Landratsämtern haben sich jahrelang für den Erhalt der für unsere Region wichtigen Kombihaltung eingesetzt – mit Erfolg. Auch ich konnte in meinen zweieinhalb Jahren im Bundestag als Obmann im Landwirtschaftsausschuss in der Region und in Berlin viele Gespräche und Argumente für eine Sonderstellung der Kombihaltung führen“, so der Grünen-Abgeordnete Karl Bär. „Unter anderem folgten Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und die Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick meiner Einladung in die Region und konnten sich so vor Ort von der prägenden Funktion der Kombihaltung überzeugen. Insbesondere Cem Özdemir hat sich in der Folge dafür stark gemacht.“
„Diese Ausnahmeregel für die kleinstrukturierte Landwirtschaft wird dafür sorgen, dass zahlreiche Betriebe hier am Alpenrand erhalten bleiben“, betont der Holzkirchner Abgeordnete. „Dank dem neuen Tierschutzgesetz haben sie endlich Klarheit und ein politisches Bekenntnis zur Kombihaltung, das Vorgängerregierungen immer vermieden haben. Denn diese Höfe leisten durch Weidegang einen erheblichen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft, für unsere Artenvielfalt und auch für den Tourismus.“
Die Ausnahmeregelung zur Kombihaltung soll für Betriebe mit maximal 50 Rindern gelten. Für die notwendige Errichtung eines Laufhofs zum Winter-Auslauf ist im Referentenentwurf eine Bundesförderung vorgesehen.
Wie gesellschaftlich gefordert und erwartet wird die ganzjährige Anbindehaltung in dem Zuge mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren verboten. „Das ist längst überfällig“, betont der Grüne Bundestagsabgeordnete. „Bei uns in der Region betrifft das allerdings nur sehr wenige Betriebe.“ Darüber hinaus sieht der überarbeitete Referentenentwurf des neuen Tierschutzgesetzes unter anderem an Schlachthöfen ab einer bestimmten Größe eine Pflicht zur Videoüberwachung vor, um Einhaltung des Tierschutzes besser kontrollieren zu können. Auch der nicht-kurative Eingriff des Kürzen der Schwänze beim Ferkel wird Verboten und ein Kriterienkatalog für Qualzucht bei Hunden vorgesehen, um die Arbeit für Züchter*innen und Tierärzt*innen zu erleichtern. „Tiere zu quälen ist kein Bagatelldelikt und begangenes Unrecht soll angemessen geahndet werden“, heißt es aus dem Ministerium.