In der aktuellen Debatte um die Neuverordnung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis
kritisiert die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die aggressive Rhetorik und die rechtlich
fragwürdigen Argumente der Gegner scharf. Insbesondere die persönliche Diskreditierung von Behördenmitarbeitern und die gezielten Einschüchterungsversuche gegenüber dem Landrat schaden
dem Ansehen unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen.
Angriffe auf die Verwaltung sind inakzeptabel
Mit Sorge beobachtet die Fraktion, dass die fachliche Arbeit des Landratsamtes (LRA) durch
Anwaltsschreiben und öffentliche Kampagnen systematisch herabgewürdigt wird. „Dass eine
erfahrene Juristin des Landratsamtes, die lediglich ihre Dienstpflichten erfüllt, mit Namen an den
Pranger gestellt wird, ist schlechter Stil und unerhört“, so Fraktionssprecherin Cornelia Riepe. Diese
Form der Auseinandersetzung verlässt den Boden einer sachlichen Debatte. Wenn Mitarbeiter der
Verwaltung und Mitglieder des Gremiums persönlich angegriffen werden, beschädigt dies die
Funktionsfähigkeit unserer Behörden und die Integrität des Kreistags.
Gemeinwohl steht vor Partikularinteressen
Der Schutz unserer Natur und Landschaft ist keine rein freiwillige Option, sondern ein Auftrag im
Sinne des Gemeinwohls. Die Alpenkonvention verpflichtet uns rechtlich bindend dazu, bestehende
Schutzgebiete zu erhalten und nach Möglichkeit neue auszuweisen. Das Bundesverwaltungsgericht
hat bereits 2023 klargestellt, dass es sich hierbei nicht um bloße Absichtserklärungen handelt.
Die Behauptungen der Gegenseite – insbesondere durch Rechtsanwalt Ziegler – entbehren oft einer
tragfähigen rechtlichen Grundlage. So ist beispielsweise die Forderung nach einer formellen
Verlängerung der Einwendungsfrist gesetzlich gar nicht vorgesehen. Das Landratsamt geht bereits
einen fairen Weg, indem es verspätete Einwendungen prüft, solange das Verfahren dadurch nicht
verzögert wird.
Landschaftsschutz erhalten, zurück zur Sacharbeit
Die Grünen fordern eine Rückkehr zur sachlichen Diskussion. „Wir akzeptieren, dass Anwohner ihre
Interessen wahrnehmen. Aber wenn Einzelinteressen über den Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen aller Bürgerinnen und Bürger gestellt werden und dies mit einer unangemessenen
Wortwahl forciert wird, müssen wir eine klare Grenze ziehen“, betont Fraktionssprecher und
Landratskandidat Thomas Tomaschek.
Gerüchte um nie dagewesene Absprachen zwischen den Grünen mit anderen Parteien und auch die
Behauptungen, das Landratsamt baue eine „Drohkulisse“ auf, sind haltlos. Es ist die Pflicht der
Behörde, den Kreistag über die Konsequenzen einer Nicht-Handlung aufzuklären – dazu gehört auch
der Hinweis, dass bei Untätigkeit des Landkreises die Regierung von Oberbayern zum Schutz des
Allgemeinwohls eingreifen kann.
Die Grüne Fraktion setzt sich weiterhin für den Erhalt der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis ein.
„Sie wurden vor gut 70 Jahren als weitsichtiger Kompromiss geschaffen: Sie haben bisher unsere
Landschaft vor unkontrollierter Bebauung und Zersiedelung geschützt, auch und gerade im Interesse
der Landwirtschaft und des Tourismus. Und sie ermöglichen gleichzeitig eine Nutzung und umsichtige
Entwicklung,“ so Tomaschek. „Durch juristische Störmanöver und Einzelinteressen dürfen wir uns nicht
vom gemeinsamen Ziel abbringen lassen, unsere Landschaft durch Schutzgebiete zu bewahren.“
Thomas Tomaschek (Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen) der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Cornelia Riepe (stellvertretende Franktionssprecherin)