Die Grüne Kreistagsfraktion nimmt mit einer Pressemeldung Stellung zu den Äußerungen des Landratsamtes vom 21.1.2021. Dort geht es um die neue Anordnung eines „Beweidungs- und Düngeverbots“:
Landrat Olaf von Löwis setzt fort, was Landrat Wolfgang Rzehak auch schon kommuniziert hatte: Eine Anordnung für ein „Beweide- und Düngungsverbot“ wird im laufenden Verfahren nicht umgesetzt.
Das Landratsamt bezeichnet in der Pressemitteilung seinen eigenen Erörterungstermin als „völlig missglückt“ und als „traurigen Höhepunkt jahrzehntelanger Diskussionen“. Und übersieht, dass die meisten der damals am Verfahren beteiligten Mitarbeiter*innen immer noch am Landratsamt beschäftigt sind, auch mit den gleichen Zuständigkeitsbereichen. Gegen eine derartige öffentliche Abwertung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts verwehren wir uns sehr deutlich. „Ein Landrat und Behördenleiter stellt sich vor seine Mitarbeiter*innen und fällt ihnen nicht verbal in den Rücken,“ so der ehemalige Landrat Wolfgang Rzehak. Wenn man die Schuldzuweisung nur auf ihn als Vorgänger bezogen haben wollte, müsste der Text ein ganz anderer sein.
Die dringliche Anordnung der Regierung erfolgt auf Wunsch des Landesamtes für Umweltschutz, einer Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, geführt von Minister Dr. Glauber von den Freien Wählern.
Warum richtet sich die Kritik von Landrat von Löwis am Vorgehen des Ministeriums nun nicht gegen den eigentlichen Verursacher? Mit dem Satz: „Ich erwarte von den Stadtwerken, dass sie zeitnah offenlegen, welche Vorfälle es gibt, die es rechtfertigen, Verfahren mit allen Beteiligten zu umgehen“, versucht Landrat von Löwis öffentlichkeitswirksam, das Problem auf die Stadtwerke München abzuwälzen. „Das passt vielen ins Bild, so werden Emotionen geweckt. Die Stadtwerke München aber haben mit einer Anordnung der Regierung schon formal nicht das Geringste zu tun,“ stellt Robert Wiechmann klar, Kreisrat für die Grünen im Kreistag.
Das Thema Wasserschutzzone ist ein kompliziertes. Umso wichtiger ist es, dass das Landratsamt die Fakten klar und unmissverständlich darstellt. Und es bleibt spannend, ob der Landrat hinsichtlich der Anordnung standhaft bleibt.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Miesbach
24. Januar 2021