Mietpreisbremse auch für Waakirchen

Der Wohnungsmarkt ist leergefegt, die einschlägigen Portale sind voll von Mietgesuchen, der Zuzugsdruck durch den Großraum München wächst stetig und die Mieten steigen. Wohl jeder von uns hat in seinem Umfeld bereits miterlebt, wie gerade junge Familien jahrelang nach einer bezahlbaren, etwas größeren Wohnung suchen – erfolglos. Deswegen wollen wir Grünen Gemeinderätinnen, dass auch unsere Gemeinde zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Liste der Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt aufgenommen wird. Dies ist Voraussetzung, damit auch in unserer Gemeinde die sogenannte Bayerische Mietpreisbremse gilt.

13 von 17 Gemeinden unseres Landkreises haben sich bereits erfolgreich darum beworben, darunter fast alle unsere Nachbargemeinden. Informiert über die Möglichkeit einer entsprechenden Stellungnahme wurde auch unsere Gemeinde bereits vergangenen Sommer mit einem Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages, ist allerdings nicht aktiv geworden. Und so haben wir Gemeinderätinnen davon im vergangenen Dezember aus der Presse erfahren. Unklar ist, ob wir noch nachträglich beitreten können oder dies erst mit der nächsten Runde 2025 möglich sein wird. Unser Antrag lautete daher, dass „unsere Gemeinde sich um Aufnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bemüht. Mit 13 zu 7 Stimmen wurde unser Antrag angenommen.

Natürlich darf man sich kein Wunder von diesen Regelungen erwarten. Sie allerdings unter den Tisch fallen zu lassen, weil die Wirkung begrenzt oder nur gering ist, finden wir fahrlässig. Sie ist ein Puzzlestück von vielen Steuerungsmöglichkeiten, die alle erst in Summe wirken. Außerdem ist die Signalwirkung nicht zu unterschätzen.

Was darin geregelt ist:
 – Bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
 – Bei bestehenden Mietverträgen darf die Miete binnen drei Jahren nicht um mehr als 15% erhöht und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöht werden.
 – Bei der Umwandlung in Wohnungseigentum gilt eine Kündigungssperrfrist von 10 statt 3 Jahren.