Der Marktgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 28. März entschieden, den aktualisierten Beschluss des Kreistages gegen Agro-Gentechnik zu übernehmen.
Ein schönes Zeichen. Wir wenden uns als Kommune damit gegen die Bestrebungen der Europäischen Gemeinschaft, die neuen Gentechnikverfahren gar nicht mehr als Gentechnik zu bezeichnen und so die damit verbundenen Auflagen zu unterlaufen.
Damit verpflichtet die Gemeinde sich selbst, ihre Tochterunternehmen und Pächter, auf gemeindlichen Flächen und Einrichtungen keine Pflanzen/kein Saatgut zu verwenden, das gentechnisch verändert ist – sei es durch herkömmliche oder durch neue Gentechnikverfahren.
Beschlussvorschlag 1
Der Marktgemeinderat beschließt die grundsätzliche Ablehnung von AgroGentechnik in der Gemeinde Markt Holzkirchen. Auch die neuen Methoden einer künstlichen Erbgutveränderung bei Pflanzen und Saatgut (Genom-Editing) und die angestrebte Deregulierung der geltenden AgroGentechnik-Gesetze auf europäischer Ebene sollen abgelehnt werden.
Beschlussvorschlag 2
Der Marktgemeinderat beschließt ferner, dass weiterhin auf selbstbewirtschafteten Flächen kein gentechnisch verändertes, oder durch neue Methoden einer künstlichen Erbgutveränderung (Genom-Editing) verändertes Saat- und Pflanzgut verwendet wird. Pächter solcher Flächen werden beauflagt, ebenso zu verfahren. Bei Abschlüssen ist diese Verfahrensweise verpflichtend zu regeln.
Beide Beschlüsse wurden gegen die Stimme von Dirk Kreder, FDP, angenommen.