Von außen betrachtet eine schnöde und formale Angelegenheit: Unsere Geschäftsordnung und die Entschädigungssatzung haben wir an die ab Januar 24 gültige Neufassung der Landkreisordunung angepasst.
Und doch verbergen sich dahinter zwei für uns schöne Neuerungen! Erstens: die Staatsregierung hat nun in Gesetz gegossen, was wir als Grüne Kreistagsfraktion im vergangenen Jahr bereits erfolglos beantragt hatten. Unsere Protokolle müssen nun auch – wie schon für den Gemeinderat vorgeschrieben – vom Kreistag genehmigt werden. Warum ist das gut?
In der Vergangenheit haben wir bereits schlechte Erfahrungen mit fehlerhaften bzw. unvollständigen Protokoll gemacht, und viele Augen sehen nunmal mehr! Zweitens: Kreisrät*innen können nun nicht nur für ihren eigenen Arbeitsausfall, sondern auch eine Entschädigung für zu pflegende Angehörige bekommen. Damit wird das Ehrenamt eines Kommunalpolitikers wieder ein klein bisschen vereinbarer für junge Eltern.