Miteinander leben – in jeder Lebenslage.
In der Charta der Grundrechte der EU ist es fest verankert: die Diskriminierung wegen einer Behinderung ist verboten. Wer Kindern das Recht auf den Besuch einer Regelschule abspricht, ist ein Menschenfeind und missachtet die Grundsätze unserer Demokratie.