Unsere Kreistagsfraktion hat eine öffentliche Anfrage zu sogenannten Freiflächen-Photovoltaikanlagen gestellt. Denn: Es herrscht große Unsicherheit, wie die rechtlichen Bedingungen zur Genehmigung sind.
Unsere Anfrage:
Die Energiewende voranzutreiben steht im überragenden Interesse aller Landkreisgemeinden, die sich das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 gesetzt haben. Ein wichtiger Baustein auf diesem Weg ist die Gewinnung von Solarenergie durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Unklar sind bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen die beteiligten Genehmigungsbehörden solche Vorhaben beurteilen. Unklar ist auch, welchen Einfluss das geplante Freiflächenkataster auf Planungen hat. Gemeinden, Landwirte und andere private Investoren benötigen schnellstmöglich verbindliche Rechtsgrundlagen und Auskünfte, nach welchen Kriterien PV-Anlagen auf ihren Flächen genehmigt werden.
Wir begrüßen daher, dass diese Thematik in der kommenden Kreistagssitzung behandelt wird und das Kataster vorgestellt wird. Dazu stellen wir folgende Fragen:
- Nach welchem Verfahren erfolgt die Genehmigung für Freiflächen-Photovoltaik? Welche Behörden und Abteilungen sind beteiligt?
- Gibt es genehmigungsfreie Anlagen, z.B. Agri-PV?
- Was ist der Zweck der Priorisierung durch das Freiflächen-Kataster?
- Welche konkreten, einzelnen Kriterien liegen dieser Priorisierung zugrunde? Welche Personen/ Behörden haben diese Kriterien entworfen?
- Hat die Priorisierung im Kataster eine rechtliche Bindungswirkung? Wenn ja, welche?
- Werden Flächen, die geeignet und genehmigungsfähig, aber nicht im Kataster aufgeführt sind, anders behandelt als solche, die im Kataster aufgeführt sind?
- Der Landkreis besitzt mehrere Landschaftsschutzgebiete. Wie wirkt sich die Lage in einem Schutzgebiet auf das Genehmigungsverfahren aus?
- Viele landwirtschaftliche Flächen im Landkreis Miesbach gelten als »landwirtschaftlichbenachteiligte Flächen«. Welche Auswirkung hat dies auf das Genehmigungsverfahren?
Nicht wirklich nachvollziehbar ist für uns, warum mit viel Aufwand ohne Einbeziehung der Grundeigentümer »Pläne« erstellt werden. Wir halten es für näherliegender, interessierten Grundeigentümern Informationsveranstaltungen anzubieten, in deren Rahmen die aktuell gültigen Rechtsnormen und notwendigen Verfahrensschritte erläutert werden.