Die Rede von Robert Wiechmann führte dazu, dass die Benennung der Gebiete sowie Prüfung der Sicherstellung mit anschließender Umsetzung in den Beschluss mit aufgenommen wurden. Der Kreistag stimmte einstimmig dafür.
Bei der Kreistagssitzung am 6. Juli 2022 waren die Landschaftsschutzgebiete erneut Thema. Durch verschwundene Karten, fehlerhafte Protokolle und ein jüngstes Gerichtsurteil ist der Schutzstatus der Gebiete stark in Frage gestellt. Das Landratsamt bereitet schon länger eine Überarbeitung der Schutzgebietsverordnung vor. Damit bis zur Fertigstellung der neuen Verordnung die Landschaftsschutzgebiete möglichst sicher sind und unangetastet bleiben, haben wir Grüne viel Zeit und Arbeit in juristisch haltbare Vorschläge investiert.
»Sehr geehrter Herr Landrat, lieber Olaf,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Thema Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach war in letzter Zeit häufig Thema in der Öffentlichkeit. Es bleiben in diesem Zusammenhang leider bis heute noch sehr viele ungeklärte Fragen offen. Als Fraktion werden wir auch weiterhin versuchen, diese Fragen – soweit möglich – zu klären. Konsens aber ist – und nur darum geht es heute: Unser „Schiff Landschaftsschutzgebiete“ ist leckgeschlagen und droht womöglich sogar unterzugehen.
Noch schwimmt es und man kann juristisch darüber streiten, ob das Wasser tatsächlich schon bis zur Kapitänskajüte steht. In jedem Falle haben wir heute hier mit einem Beschluss dafür Sorge zu tragen, dass das Boot zunächst gesichert und anschließend wieder flottgemacht werden kann. Und zwar im Geist unserer Vorgänger im Amte, die schon Mitte der fünfziger Jahre in weiser Voraussicht diese Schutzgebiete beschlossen haben. Wiewohl sie gerade mal 10 Jahre nach Kriegsende sicherlich sehr viel existentiellere Probleme hatten, als wir heute …
Meine Damen und Herren, ich habe das Bild eines Schiffes in Seenot gewählt. Das aber ist nicht ganz korrekt. In so einem Fall gibt es nämlich sehr klare Regeln, wer was zu tun hat. Ein Teil der Mannschaft versucht das Leck abzudichten, andere funken um Hilfe, wieder andere machen vorsorglich die Rettungsboote klar. Eine gute Crew hat das im Griff.
Unser Fall ist tatsächlich weit komplexer, da sich fast wöchentlich die Grundlagen für unser Handeln geändert haben. Das war und ist in eine große Herausforderung für die Verwaltung im LRA, aber besonders auch für uns ehrenamtlich tätige Kreisräte. Wir Grüne standen im ständigen Kontakt mit der Verwaltung und dem Landrat und haben gemeinsam versucht, Lösungen zu erarbeiten. Denn für uns Grüne war immer klar: Es geht nicht um parteipolitische Spielchen, sondern um den Erhalt der Schutzgebiete. Meinten wir eine Lösung gefunden zu haben, war diese kaum zwei Wochen später schon wieder überholt. Für die Bereitschaft uns zuzuhören, auf unsere Belange einzugehen, darf ich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion ausdrücklich Dank an Landrat und Verwaltung aussprechen.
Der jetzt vorgestellte Beschlussvorschlag geht in die richtige Richtung. Eine Garantie für den Fortbestand der Schutzgebiete ist auch das nicht, das muss man ehrlich kommunizieren. Aber es ist das Bestmögliche, was wir jetzt tun können. Insbesondere die einstweilige Sicherstellung der Schutzgebiete war eine Forderung unserer Fraktion, denn sonst wären auch die schönsten Absichtserklärungen nichts wert. Wir sind nach vielen Beratungen durch erfahrene Juristen überzeugt, dass das geht.
Wir beantragen zwei wichtige Ergänzungen in die Beschlussvorlage einzufügen:
- Die betreffenden LSG müssen konkret benannt werden. Als Voraussetzung für die einstweilige Sicherstellung, aber auch um klarzustellen, auf welche konkreten Gebiete sich die Neuausweisung beziehen soll.
- Der Kreistag beauftragt und ermächtigt – nach Prüfung der Zulässigkeit der Sicherstellung – den Landrat, die einstweilige Sicherstellung der Schutzgebiete durch Einzelanordnung zu treffen. Das würde der Dringlichkeit der Angelegenheit am besten gerecht, ein weiterer Kreistagsbeschluss wäre überflüssig.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.«
Robert Wiechmann