Karl Bärs Einsatz als Fürsprecher für die Kombihaltung in Berlin hat sich ausgezahlt: Der überarbeitete Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) sieht im neuen Tierschutzgesetz für die Kombihaltung von Milchkühen mit Weidegang eine unbefristete Ausnahme vor.